QualityClick - MwSt.-Auszahlung
Beachten Sie bitte, dass die Partner-Provisionen generell vom Netto-Umsatz aus berechnet werden müssen
und sie für Ihr Partnerprogramm keine abweichenden Informationen ausgeben. Achten Sie insbesondere bei der
Anbindung an Ihren Online-Shop und der manuellen Eingabe von Transaktionen
darauf, den Netto-Bestellwert (ohne Ust. & Lieferkosten) als Umsatz anzugeben.
Partner, die gewerblich tätig
sind und nicht von der sog. Kleinunternehmer-Regelung profitieren, erhalten ihre Provisionen zzgl. der
gesetzlichen MwSt. von derzeit 19% (Stand: 2007).
Als Unternehmer und Betreiber des Partnerprogrammes besteht für Sie eine besondere Sorgfaltspflicht, die
MwSt. (Umsatzsteuer) nur dann an Partner auszuzahlen, wenn diese glaubhaft machen können, in eigenen Rechnungen zum
Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt zu sein. Ihr Unternehmen kann sich die gezahlte Umsatzsteuer vom
Finanzamt erstatten lassen.
Fordern Sie daher, bevor Sie einem Partner Provisionen zzgl. Ust. auszahlen, generell eine vom Partner unterschriebene Erklärung
ein, dass er zum Mehrwertsteuerausweis berechtigt ist - alternativ eine Kopie des Gewerbescheins oder des Zuteilungsbescheids
einer internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr).

In der Partner-Detailansicht können Sie dann den Status dieser Erklärung mit der Option
"Gewerbeschein erhalten" vermerken und die MwSt.-Auszahlung für den Partner manuell aktivieren und bei Bedarf wieder deaktivieren.
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