Startseite

QualityClick - MwSt.-Auszahlung




Beachten Sie bitte, dass die Partner-Provisionen generell vom Netto-Umsatz aus berechnet werden müssen und sie für Ihr Partnerprogramm keine abweichenden Informationen ausgeben. Achten Sie insbesondere bei der Anbindung an Ihren Online-Shop und der manuellen Eingabe von Transaktionen darauf, den Netto-Bestellwert (ohne Ust. & Lieferkosten) als Umsatz anzugeben.

Partner, die gewerblich tätig sind und nicht von der sog. Kleinunternehmer-Regelung profitieren, erhalten ihre Provisionen zzgl. der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19% (Stand: 2007).

Als Unternehmer und Betreiber des Partnerprogrammes besteht für Sie eine besondere Sorgfaltspflicht, die MwSt. (Umsatzsteuer) nur dann an Partner auszuzahlen, wenn diese glaubhaft machen können, in eigenen Rechnungen zum Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt zu sein. Ihr Unternehmen kann sich die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.


Fordern Sie daher, bevor Sie einem Partner Provisionen zzgl. Ust. auszahlen, generell eine vom Partner unterschriebene Erklärung ein, dass er zum Mehrwertsteuerausweis berechtigt ist - alternativ eine Kopie des Gewerbescheins oder des Zuteilungsbescheids einer internationalen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr).




In der Partner-Detailansicht können Sie dann den Status dieser Erklärung mit der Option "Gewerbeschein erhalten" vermerken und die MwSt.-Auszahlung für den Partner manuell aktivieren und bei Bedarf wieder deaktivieren.



Zurück

Affiliate